Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Qualifizierte Betoninstandsetzung durch Eigen- und Fremdüberwachung
Aufgaben & Ziele
Die wesentlichen Aufgabenbereiche der Landesgütegemeinschaft
In Abstimmung mit der Bundesgütegemeinschaft überwacht die Landesgütegemeinschaft mit ihren Organen das allgemein anerkannte Qualitäts-Sicherungsverfahren auf der Basis bundeseinheitlicher Güte- und Prüfbestimmungen!
– Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Mitgliedsbetriebe, die Betoninstandsetzung durchführen
– Zertifizierung der Mitgliedsfirmen über das RAL-Gütezeichen „ib“
– Abwicklung und Kontrolle der Eigen- und Fremdüberwachung der Mitgliedsbetriebe
– Weiterqualifizierung der Mitgliedsbetriebe auf personeller und technischer Ebene
– Beratung und Information der Auftraggeber über eine fachgerechte, der VOB und den Güte- und Prüfbestimmungen entsprechende Instandsetzung
– Abgrenzung gegenüber Betrieben, die personell und technisch die Voraussetzungen nicht erfüllen können
Organisationsstruktur
Bundesgütegemeinschaft
Instandsetzung von Betonbauwerken e.V.
Geschäftsführung:
Dipl. Ing. (FH) Christoph Bock
Nassauische Str. 15
10717 Berlin
Telefon 030/860004-35
Telefax 030/860004-43
info@betonerhaltung.com
www.betonerhaltung.com
Landesgütegemeinschaft
Landesgütegemeinschaft Instandsetzung
von Betonbauwerken
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Geschäftsführung:
Dipl.-Biologe Joachim von Jutrczenki
Merkurring 82
22143 Hamburg
Telefon 0 40 / 88 36 62-83
Telefax 0 40 / 88 36 62-84
info@landesguetegemeinschaft.de
www.landesguetegemeinschaft.de
Mitgliederverzeichnis
Ordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder
RAL-Gütezeichen "ib"
Verliehen vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung RAL e.V.
Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung RAL e.V., Sankt Augustin, hat der Bundesgütegemeinschaft das Qualitätszeichen „ib“ verliehen.
Nach einem festgelegten Reglement verleiht die Bundesgütegemeinschaft den Mitgliedern der einzelnen Landesgütegemeinschaften das RAL-Gütezeichen. Um dies zu erwerben, müssen die Firmen ein klar definiertes Qualifizierungsverfahren durchlaufen.
Das RAL-Gütezeichen „ib“ garantiert:
– fachgerechte Verarbeitung von Baustoffen
– fortlaufende Sicherung der Qualität bei Schutz und Instandsetzung von Beton
– hohe Standards der Bauleistung
– einheitliche Beurteilungsmaßstäbe
Dem RAL-Gütezeichen „ib“ liegt ein Qualitätssicherungsverfahren zugrunde, das ein gleichbleibend hohes Leistungsniveau gewährleistet.
Güte und Prüfbestimmungen
Qualität durch Eigen- und Fremdüberwachung
In Abhängigkeit von den folgenden Arbeitsvorgängen stehen Art, Umfang und Häufigkeit der Eigen- und Fremdüberwachung.
Die Güte- und Prüfbestimmungen umfassen folgende Tätigkeiten:
– Verarbeiten von Beton
– Verarbeiten von Zementmörtel
– Verarbeiten von kunstoffmodifiziertem Zementmörtel
– Verarbeiten von Reaktionsharzmörtel
– Füllen von Rissen
– Korrosionsschutzmaßnahmen der Bewehrung
– Verarbeiten von Spritzbeton
– Kraftschlüssiges Füllen von Rissen und Hohlräumen
– Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind ein vom RAL zugelassenes Richtlinienwerk, das von allen betroffenen Fach- und Verkehrskreisen anerkannt wird.
Eigen- und Fremdüberwachung
Die Landesgütegemeinschaft koordiniert die Eigen- und Fremdüberwachung der Mitgliedsbetriebe
Nur qualifiziertes Fachpersonal und neueste Technik führen zu einer dauerhaft erfolgreichen Betoninstandsetzung.
– Die lückenlose innerbetriebliche Dokumentation der gesamten Instandsetzungsmaßnahmen bildet die Grundlage der Eigenüberwachung. Sie dient als Grundlage der Fremdüberwachung.
– Qualifizierte Führungskräfte sind zuständig und verantwortlich für den satzungsgemäßen Tätigkeitsbereich auf den Baustellen.
– Baustellenfachpersonal ist ständig anwesend. Neben der Qualifikation im handwerklichen Bereich, sind besondere betontechnische und werkstoffliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowie praktische Erfahrungen die Vorraussetzung. SIVV-Ausbildung (Schützen, Instandsetzen, Verbinden, Verstärken) ist die Grundlage.
– Fremdüberwachung dient der Qualitätssicherung und Qualitätserhaltung. Sie wird durch unabhängige, neutrale Institute oder Ingenieurbüros als Prüfbeauftragte vorgenommen.
Veröffentlichungsübersicht
Rundschreiben Nr. 07 2024
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Rundschreiben Nr. 06 2024
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Rundschreiben Nr. 05 2024
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Rundschreiben Nr. 04 2024
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Rundschreiben Nr. 03 2024
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Rundschreiben Nr. 02 2024
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Rundschreiben Nr. 01 2024
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Rundschreiben Nr. 06 2023
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Rundschreiben Nr. 05 2023
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Rundschreiben Nr. 04 2023
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Rundschreiben Nr. 03 2023
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Rundschreiben Nr. 02 2023
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Rundschreiben Nr. 01 2023
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Aktuelles
Kontaktanfrage
Als Ansprechpartner steht ihnen die Geschäftsstelle der Landesgütegemeinschaft zur Verfügung
Telelefon 0 40 / 88 36 62 – 83 | Telefax 0 40 / 88 36 62 – 84